Angebote
Angebote
Soziale Gruppenarbeit / Erziehungsbeistandschaft
Zielgruppe
Die Soziale Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft ist geeignet für junge Menschen im Alter von
die Unterstützung unter anderem in folgenden Bereichen brauchen:
- Beziehungs- und Sozialverhalten
- Schule und Berufsschule
- Übergangsphase zwischen Schule und Beruf
- Verselbstständigung
- Freizeitgestaltung
Die Soziale Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft ist ein freiwilliges Angebot der Jugendhilfe und setzt bei den jungen Menschen und deren Eltern die Bereitschaft voraus, es anzunehmen und mitzuarbeiten.
Inhalte
- Wir schaffen Gelegenheiten, in denen die Jugendlichen und jungen Volljährigen ihr Beziehungs- und Sozialverhalten reflektieren und mit neuen Möglichkeiten experimentieren können.
- Wir unterstützen die jungen Menschen im (berufs-) schulischen Bereich durch Förderung der Grundfähigkeiten (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Lernverhalten).
- Wir begleiten die Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf.
- Wir geben praktische Unterstützung in Bereichen, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind.
- Die jungen Menschen können Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung kennenlernen und ausprobieren.
- Durch unsere Begleitung bieten wir den jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen verstehen zu lernen und Veränderungen herbei zu führen.
Methoden
- Wir stellen unsere Arbeit in Bezug zur Lebenssituation des jungen Menschen, indem Kontakte zu Bezugspersonen (z.B. Eltern, LehrerInnen, Ausbildungsbetrieben) aufgenommen werden.
- Wir bieten Gruppenarbeit zu spezifischen Themen an.
- Die Jugendlichen und jungen Volljährigen werden durch Einzelhilfe individuell unterstützt.
- Die Begleitung findet in der Regel in Einzelterminen statt. Ergänzt werden diese bei Bedarf durch Gruppenangebote.
Zugangsweg
Die Jugendlichen/jungen Volljährigen und die Sorgeberechtigten wenden sich an das Jugendamt. Die SozialarbeiterIn des Jugendamtes stellt zusammen mit dem jungen Menschen und ggf. weiterer Beteiligter (Eltern, LehrerInnen u.ä.) die Notwendigkeit und Eignung der Hilfe fest, nimmt den Jugendhilfeantrag auf und vermittelt den ersten Kontakt zu uns. Nach einem Kennenlerngespräch zwischen dem jungen Menschen, den Eltern und der Jugendberatung entscheiden die Beteiligten, ob die Hilfe angenommen und begonnen werden kann.
Kompetenztraining
Wenn Jugendliche und Heranwachsende eine Straftat begangen haben und zwischen 14 und 21 Jahre alt sind, kann das Gericht ein Kompetenztraining nach
Wozu ein Kompetenztraining
Das Kompetenztraining soll helfen, Ordnung in das Leben der Jugendlichen und Heranwachsenden zu bringen. Damit steigt die Chance, dass sie in Zukunft straffrei leben.
Zum Kompetenztraining gehört die Teilnahme an einer Gruppe mit anderen Jugendlichen, die in einer ähnlichen Situation sind und Einzelgespräche mit einer/m festen Betreuer/in.
Gruppeninhalte können sein:
- Die momentane Lebenssituation.
- Die Herkunft und persönliche Wertvorstellungen.
- Das eigene Verhalten, ein besseres Verständnis von sich selbst und Möglichkeiten der Veränderung.
- Themen, die die Teilnehmer/innen als junge Frau oder als jungen Mann beschäftigen.
- Wissen und Unterstützung, wie die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihrem Alltag (Schule, Ausbildung, Geld,..) besser zurechtkommen.
- Die Auseinandersetzung mit der Straftat.
- Neue Erfahrungen machen.
In regelmäßigen Einzelgesprächen können sich die Teilnehmer/innen
- Unterstützung in Alltagsangelegenheiten (Geld, Bewerbung, Wohnen,…) holen.
- darüber nachdenken, wie sie besser mit schwierigen Situationen umgehen können.
- Das besprechen, was ihnen wichtig ist.
Wie ist das Kompetenztraining organisiert?
- Das Kompetenztraining wird für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr ausgesprochen.
- In diesem Zeitraum nehmen die Jugendlichen/Heranwachsenden an einer Gruppe mit ca. 4 – 7 anderen Jugendlichen teil. Der Kurs findet einmal in der Woche über einen Zeitraum von 6 Wochen und einem Wochenende von Freitag bis Sonntag statt.
- Vor und nach dem Kurs treffen sich die Teilnehmer/innen regelmäßig mit dem /r festen Betreuer/in zu Einzelgesprächen.
Und das ist noch ganz wichtig!
Das Kompetenztraining kann dann erfolgreich sein, wenn die Termine eingehalten werden und eine Bereitschaft zur Mitarbeit da ist.
Pädagogische Begleitung zur Stärkung der sozialen Kompetenz
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 21 – 27 Jahre, die in unten genannten Lebensbereichen Unterstützung brauchen oder das Gefühl haben, Schwierigkeiten in den genannten Bereichen nicht alleine bewältigen zu können.
Die Unterstützungsbereiche sind:
• Persönlichkeit
• Perspektiven entwickeln
• Arbeit
• Beziehungen
• Alltagsbewältigung
• Freizeitverhalten
• Krisenbewältigung
Wenn Sie unser Angebot annehmen, können wir die TeilnehmerInnen individuell begleiten und unterstützen.
Täter-Opfer-Ausgleich
Als Täter-Opfer-Ausgleich wird ein Verfahren bezeichnet, in dem sich Täter und Opfer mit Hilfe einer Vermittlerin oder eines Vermittlers über die Wiedergutmachung eines Schadens einigen.
Dies geschieht in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe. Gelingt der Ausgleich, kann das formelle Verfahren eingestellt werden.
Ziele
Sowohl dem Straftäter als auch dem Geschädigten wird die Möglichkeit geboten, konstruktiv mit der Tat und ihren Folgen umzugehen und bestehende Konflikte in einem gemeinsamen Gespräch zu bereinigen.
Das Opfer kann mit seinem Ärger, seiner Betroffenheit und Verletztheit bei einem Zusammentreffen mit dem Täter
- seine Belange vertreten;
- seine Wut oder Angst ihm gegenüber ausdrücken;
- eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens wünschen.
Der Täter kann zeigen, dass er für seine Tat gerade steht. Er kann sein Verhalten erklären und aktiv den immateriellen wie materiellen Schaden wiedergutmachen.
Voraussetzungen
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs bilden die Paragraphen §§45 und 47 im Jugendgerichtsgesetz. Sie besagen, dass das Verfahren durch den Staatsanwalt und/oder den Richter nach erfolgter Wiedergutmachung eingestellt werden kann.
In jedem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- der Jugendliche oder Heranwachsende muss die Tat zugeben und zu ihr stehen;
- sowohl der Täter als auch das Opfer bzw. die geschädigte Institution müssen bereit sein, an einem Ausgleich mitzuwirken.
Durchführung
Nach einem Einzelgespräch mit dem Täter und dem Opfer, in dem über die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs informiert, die Bereitschaft zur Mitwirkung abgeklärt und das Ausgleichsgespräch vorbereitet wird, kommt es zu einem Gespräch zwischen Täter und Opfer.
In diesem Ausgleichsgespräch werden der Vorfall, die Folgen und die Situation beider Parteien dargelegt und die Form der Wiedergutmachung ausgehandelt.
Ausgleichsleistungen können sein:
- Entschuldigung
- Schadensersatz/Schmerzensgeld
- Arbeiten für das Opfer
- Geschenk
- gemeinsame Aktivität
- … u.v.a.
Opferfonds
Es ist beim Verein Jugendberatung Schwäbisch Hall e.V. ein aus Bußgeldern gespeister Fonds eingerichtet, der im Einzelfall dazu dienen soll, Tätern zinslose Darlehen zu gewähren, damit sie mit dem Opfer vereinbarte materielle Wiedergutmachung sofort geleistet werden kann.
Erfolgskriterien
Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist erfolgreich abgeschlossen, wenn
- Täter und Opfer zu einer von beiden Seiten als befriedigend empfundene Einigung kommen;
- der Täter die vereinbarte Wiedergutmachung geleistet hat;
- das Opfer seinen Verzicht auf weitere Strafverfolgung erklärt;
- Staatsanwalt bzw. Richter aufgrund des erfolgten
Täter-Opfer-Ausgleichs das Strafverfahren einstellt.