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Soziale Gruppenarbeit / Erziehungsbeistandschaft

Zielgruppe

Die Soziale Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft ist geeignet für junge Menschen im Alter von 13 – 21 Jahren,
die Unterstützung unter anderem in folgenden Bereichen brauchen:

  • Beziehungs- und Sozialverhalten
  • Schule und Berufsschule
  • Übergangsphase zwischen Schule und Beruf
  • Verselbstständigung
  • Freizeitgestaltung

Die Soziale Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft ist ein freiwilliges Angebot der Jugendhilfe und setzt bei den jungen Menschen und deren Eltern die Bereitschaft voraus, es anzunehmen und mitzuarbeiten.

Inhalte

  • Wir schaffen Gelegenheiten, in denen die Jugendlichen und jungen Volljährigen ihr Beziehungs- und Sozialverhalten reflektieren und mit neuen Möglichkeiten experimentieren können.
  • Wir unterstützen die jungen Menschen im (berufs-) schulischen Bereich durch Förderung der Grundfähigkeiten (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Lernverhalten).
  • Wir begleiten die Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf.
  • Wir geben praktische Unterstützung in Bereichen, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind.
  • Die jungen Menschen können Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung kennenlernen und ausprobieren.
  • Durch unsere Begleitung bieten wir den jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen verstehen zu lernen und Veränderungen herbei zu führen.

Methoden

  • Wir stellen unsere Arbeit in Bezug zur Lebenssituation des jungen Menschen, indem Kontakte zu Bezugspersonen (z.B. Eltern, LehrerInnen, Ausbildungsbetrieben) aufgenommen werden.
  • Wir bieten Gruppenarbeit zu spezifischen Themen an.
  • Die Jugendlichen und jungen Volljährigen werden durch Einzelhilfe individuell unterstützt.
  • Die Begleitung findet in der Regel in Einzelterminen statt. Ergänzt werden diese bei Bedarf durch Gruppenangebote.

Zugangsweg

Die Jugendlichen/jungen Volljährigen und die Sorgeberechtigten wenden sich an das Jugendamt. Die SozialarbeiterIn des Jugendamtes stellt zusammen mit dem jungen Menschen und ggf. weiterer Beteiligter (Eltern, LehrerInnen u.ä.) die Notwendigkeit und Eignung der Hilfe fest, nimmt den Jugendhilfeantrag auf und vermittelt den ersten Kontakt zu uns. Nach einem Kennenlerngespräch zwischen dem jungen Menschen, den Eltern und der Jugendberatung entscheiden die Beteiligten, ob die Hilfe angenommen und begonnen werden kann.

Kompetenztraining

Wenn Jugendliche und Heranwachsende eine Straftat begangen haben und zwischen 14 und 21 Jahre alt sind, kann das Gericht ein Kompetenztraining nach §10 Jugendgerichtsgesetz auferlegen.

Wozu ein Kompetenztraining

Das Kompetenztraining soll helfen, Ordnung in das Leben der Jugendlichen und Heranwachsenden zu bringen. Damit steigt die Chance, dass sie in Zukunft straffrei leben.

Zum Kompetenztraining gehört die Teilnahme an einer Gruppe mit anderen Jugendlichen, die in einer ähnlichen Situation sind und Einzelgespräche mit einer/m festen Betreuer/in.

Gruppeninhalte können sein:

  • Die momentane Lebenssituation.
  • Die Herkunft und persönliche Wertvorstellungen.
  • Das eigene Verhalten, ein besseres Verständnis von sich selbst und Möglichkeiten der Veränderung.
  • Themen, die die Teilnehmer/innen als junge Frau oder als jungen Mann beschäftigen.
  • Wissen und Unterstützung, wie die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihrem Alltag (Schule, Ausbildung, Geld,..) besser zurechtkommen.
  • Die Auseinandersetzung mit der Straftat.
  • Neue Erfahrungen machen.

In regelmäßigen Einzelgesprächen können sich die Teilnehmer/innen

  • Unterstützung in  Alltagsangelegenheiten (Geld, Bewerbung, Wohnen,…) holen.
  • darüber nachdenken, wie sie besser mit schwierigen Situationen umgehen können.
  • Das besprechen, was ihnen wichtig ist.


Wie ist das Kompetenztraining organisiert?

  • Das Kompetenztraining wird für ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr ausgesprochen.
  • In diesem Zeitraum nehmen die Jugendlichen/Heranwachsenden an einer Gruppe mit ca. 4 – 7 anderen Jugendlichen teil. Der Kurs findet einmal in der Woche über einen Zeitraum von 6 Wochen und einem Wochenende von Freitag bis Sonntag statt.
  • Vor und nach dem Kurs treffen sich die Teilnehmer/innen regelmäßig mit dem /r festen Betreuer/in zu Einzelgesprächen.

Und das ist noch ganz wichtig!
Das Kompetenztraining kann dann erfolgreich sein, wenn die Termine eingehalten werden und eine Bereitschaft zur Mitarbeit da ist.

Pädagogische Begleitung zur Stärkung der sozialen Kompetenz

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 21 – 27 Jahre, die in unten genannten Lebensbereichen Unterstützung brauchen oder das Gefühl haben, Schwierigkeiten in den genannten Bereichen nicht alleine bewältigen zu können.

Die Unterstützungsbereiche sind:

• Persönlichkeit
• Perspektiven entwickeln
• Arbeit
• Beziehungen
• Alltagsbewältigung
• Freizeitverhalten
• Krisenbewältigung

Wenn Sie unser Angebot annehmen, können wir die TeilnehmerInnen individuell begleiten und unterstützen.

Täter-Opfer-Ausgleich