Angebote
Angebote
Soziale Gruppenarbeit / Erziehungsbeistandschaft
Das Angebot Erziehungsbeistandschaft / Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe (§29, §30 SGB VIII) und richtet sich an junge Menschen im Alter von 12 – 21 Jahren, die Unterstützung unter anderem in folgenden Bereichen benötigen:
• Beziehungs- und Sozialverhalten
• Schule und Berufsschule
• Übergangsphase zwischen Schule und Beruf
• Verselbstständigung
• Liebe, Partnerschaft und Sexualität
• Freizeitgestaltung
• Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
• Umgang mit Emotionen
• Stärkung der sozialen Kompetenzen
Die Hilfe wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt und kann im Einzelfall auch verlängert werden. Voraussetzung bei den jungen Menschen und deren Eltern ist, sie zuverlässig anzunehmen und mitzuarbeiten.
Ziele
Wir unterstützen und begleiten junge Menschen beim Erwachsen werden. Sie werden darin bestärkt, ihren eigenen Weg und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.
Wichtig ist uns, dass die Jugendlichen sich selbst und ihre Ressourcen kennen- lernen und ihre Kompetenzen ausbauen, um für ihre Zukunft gut gerüstet zu sein.
Bausteine
Einzeltermine
Bei der Erziehungsbeistandschaft / Soziale Gruppenarbeit bekommt jeder junge Mensch eine feste Ansprechperson, die der Schweigepflicht unterliegt und mit der man regelmäßig in Einzelgesprächen alles besprechen kann, was einem wichtig ist.
Die jungen Menschen bestimmen die Themen ganz maßgeblich mit, wir hören zu, nehmen diese ernst und sind immer auf der gemeinsamen Suche nach guten Lösungen. Wir sind flexibel und arbeiten gemeinsam an den Zielen der jungen Menschen – in Gesprächen, aber auch im gemeinsamen Tun.
Gruppentermine
In den Gruppenterminen schaffen wir Gelegenheiten, in denen Jugendliche und junge Volljährige in ihrem Beziehungs- und Sozialverhalten in einem geschützten Rahmen neue Handlungsmöglichkeiten ausprobieren, üben und reflektieren können. Hier ist Platz für reale („echte“) Begegnungen mit anderen jungen Menschen.
Die Erfahrungen, die die jungen Menschen in den Gruppenterminen machen, werden in den Einzelterminen reflektiert.
Elternarbeit
Es finden, insbesondere bei Minderjährigen, regelmäßige Elternkontakte und eine Zusammenarbeit mit den Eltern statt. Elternkontakte dienen dazu, die Lebenswelt des jungen Menschen zu verstehen, die Sichtweisen der Eltern kennen zu lernen, mit diesen Informationen auszutauschen und Absprachen zur Zusammenarbeit zu treffen. Wir unterstützen und beraten die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit.
Durch die ca. alle 6 Wochen stattfindende Elterngruppe besteht auch die Möglichkeit des Austauschs zwischen den Eltern der verschiedenen Jugendlichen.
Zugangsweg
1.Der erste Schritt führt zum örtlichen Jugendamt. Dort wird in einem Beratungsgespräch entschieden, ob eine Erziehungsbeistandschaft / Soziale Gruppenarbeit die geeignete Unterstützung ist.
2. Im Anschluss ist es möglich, die Jugendberatung bei einem persönlichen Besuch kennen zu lernen und offene Fragen zu besprechen.
3. Sobald alle Formalitäten geklärt sind, kann die Hilfe starten.
Kompetenztraining
Wer eine Straftat begangen hat oder wem eine solche zur Last gelegt wird und zwischen 14 und 21 Jahre alt ist, kann vom Gericht oder auch der Staatsanwaltschaft ein Kompetenztraining nach dem Jugendgerichtsgesetz auferlegt bekommen [§ 10 JGG (1) Nr. 5 u. 6].
Diese Maßnahme wird in der Regel für eine Dauer von 3, 6 oder 12 Monaten ausgesprochen.
Auch eine freiwillige Teilnahme am Kompetenztraining ist über die Jugendhilfe im Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir bieten das Kompetenztraining in unseren Räumen an den Standorten in Schwäbisch Hall und Crailsheim an.
Ziele
Wer weniger Sorgen hat, seine Ziele erreicht, Erfolge feiern kann und sich gut fühlt, wird seltener straffällig. Wir unterstützen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen darin, die Kompetenzen auszubauen, die es dafür braucht.
Und das funktioniert besonders dann, wenn Motivation zur Veränderung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit vorhanden sind.
Bausteine
Einzeltermine
Beim Kompetenztraining bekommt jeder junge Mensch eine feste Begleitperson, die der Schweigepflicht unterliegt und mit der man in wöchentlichen 1-stündigen Einzelgesprächen alles besprechen kann, was einem wichtig ist.
Die jungen Menschen bestimmen die Themen ganz maßgeblich mit, wir hören zu, nehmen diese ernst und sind immer auf der gemeinsamen Suche nach guten Lösungen. Wir sind flexibel und arbeiten gemeinsam an den Zielen der jungen Menschen – in Gesprächen, aber auch im gemeinsamen Tun bei einer Runde Tischtennis, oder anderen Aktivitäten. Natürlich sprechen wir auch über die Straftat, die zur Zuweisung geführt hat.
Gruppenkurs
Außerdem nehmen die jungen Menschen während der Zeit des Kompetenztrainings nach Möglichkeit auch an einem Gruppenkurs mit ca. 3 – 6 anderen Teilnehmenden teil. Dieser besteht in der Regel aus mindestens 6 Gruppenabenden und mindestens einer Tagesaktion oder einem gemeinsamen Wochenende. In dieser Zeit finden normalerweise keine Einzeltermine statt.
Mögliche Inhalte
- Unterstützung in Alltagsfragen
- Zukunftspläne
- Selbstmanagement
- Beziehungsgestaltung
- Kommunikationstraining
- Auseinandersetzung mit der Straftat
- Wertvorstellungen
- Persönlichkeitsentwicklung
- selbständig werden
- Schule, Ausbildung, Beruf
- Anti-Gewalt-Training
- und einiges mehr…
Zuverlässigkeit
Da es sich beim Kompetenztraining um eine jugendrichterliche Weisung handelt, müssen die Termine zuverlässig eingehalten werden. So werden weitere Probleme vermieden.
Eltern/Sorgeberechtigte
Sind die jungen Menschen unter 18 Jahre alt, laden wir zu einem der ersten Termine auch eine sorgeberechtigte Person ein, um notwendige Einverständniserklärungen zu unterschreiben und uns kennenzulernen. Bei Bedarf können wir im Verlauf des Kompetenztrainings auch Elterngespräche oder gemeinsame Gespräche vereinbaren.
Weitere Infos
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Kompetenztraining gibt es im ersten Termin mit uns. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, vor einer möglichen Verurteilung, in einem Kennenlerngespräch mehr über die Jugendberatung und das Kompetenztraining zu erfahren. Ansonsten sind wir gerne auch per Mail oder telefonisch erreichbar.
Pädagogische Begleitung zur Stärkung der sozialen Kompetenz
Gemeinsam Perspektiven entwickeln – der nächste Schritt
Unser Angebot „Pädagogische Begleitung zur Stärkung der sozialen Kompetenz“ richtet sich an junge Erwachsene zwischen 21 und 27 Jahren, die für ihr Leben neue Perspektiven entwickeln und dieses aktiv gestalten wollen. Gemeinsam schauen wir darauf, wo sie momentan stehen, wo sie hinmöchten und wie sie ihre Ziele erreichen können.
Individuell. Vertraulich. Auf Augenhöhe.
Bei uns stehen die Teilnehmenden im Mittelpunkt. In persönlichen Gesprächen lernen wir uns kennen, begleiten individuell und stärken und entwickeln ihre Fähigkeiten. Die Termine werden gemeinsam so gestaltet, dass sie zum Alltag der jungen Menschen passen – flexibel, unkompliziert und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die Treffen finden in unseren Räumen statt; auf Wunsch sind auch Hausbesuche oder Begleitungen zu externen Terminen möglich.
Wobei wir unterstützen können
Gemeinsam arbeiten wir an Themen, die aktuell wichtig sind, zum Beispiel:
• neue Perspektiven für die Zukunft entdecken
• soziale Kompetenzen im persönlichen Austausch stärken
• Unterstützung bei der Job- oder Ausbildungssuche
• die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln
• Beziehungen und soziales Miteinander stärken
• den Alltag besser strukturieren
• Krisen bewältigen und Stabilität gewinnen
• die gesundheitliche Situation klären
• Unterstützung im Kontakt mit anderen Stellen (z. B. Therapie, Beratung, Kliniken)
So arbeiten wir
Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern wir einen freien Platz haben. Die Unterstützung läuft in der Regel vorerst 12 Monate. Die Treffen finden regelmäßig und zweimal pro Woche statt. Die Inhalte und Ziele werden immer wieder an die aktuelle Situation der Teilnehmenden angepasst.
Der Weg beginnt jetzt
Viele Menschen spüren bereits seit längerer Zeit, dass sich etwas verändern sollte. Irgendwann braucht es einen ersten Schritt und es ist sehr hilfreich, jemanden an seiner Seite zu haben, der diesen Weg mitbegleitet.
Bei Fragen oder Interesse an weiteren Informationen freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Täter-Opfer-Ausgleich
Das Angebot des Täter-Opfer- Ausgleichs (TOA) richtet sich an jugendliche und heranwachsende Beschuldigte einer Straftat im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt waren. In Ausnahmefällen können nach Absprache mit der Jugendhilfe im Strafverfahren auch jüngere Beschuldigte teilnehmen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht es Beschuldigten und Geschädigten einer Straftat, sich außergerichtlich mit Hilfe einer Vermittlungsperson über die Wiedergutmachung eines materiellen oder immateriellen Schadens zu einigen. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird zumeist von der Staatsanwaltschaft oder der Jugendhilfe im Strafverfahren zugewiesen. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig, bietet aber viele Chancen!
Ziele und Chancen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht es, gemeinsam die Tat und deren Folgen konstruktiv zu bearbeiten und miteinander zu bereinigen.
Die Belange des Opfers finden im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs mehr Berücksichtigung als dies im Strafverfahren der Fall ist.
So kann die geschädigte Person Fragen stellen, Hintergründe besprechen,
Ärger und Ängste können direkt geäußert und eine passende Wiedergutmachung des entstandenen Schadens ausgehandelt werden.
Die tatverantwortliche Seite kann zeigen, dass sie für die Tat einsteht und Verantwortung übernimmt. Sie kann Verhalten erklären und aktiv den Schaden auf allen Ebenen wieder gut- und somit „reinen“ Tisch machen.
Durch diesen aktiven Beitrag kann sie so möglicherweise eine Strafmilderung bewirken.
Voraussetzungen
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs bilden die Paragraphen §§45 und 47 im Jugendgerichtsgesetz. Sie besagen, dass das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht nach erfolgter Wiedergutmachung eingestellt werden kann.
Für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
– der Tatverantwortliche muss die Tat zugeben, zu ihr stehen und bereit sein, sich mit den Ursachen und Folgen auseinanderzusetzen
– sowohl die tatverantwortliche Person als auch die geschädigte Person bzw. die geschädigte Institution müssen bereit sein, an einem Ausgleich mitzuwirken.
Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs
Die Vermittlungsperson der Jugendberatung lädt nach der Information durch die Jugendhilfe im Strafverfahren ein:
1.) Es finden getrennte Vorgespräche mit den Beschuldigten und Geschädigten statt, bei Minderjährigen im Beisein einer sorgeberechtigten Begleitperson.
• Kennenlernen und informieren über den Täter-Opfer-Ausgleich
• Klären der Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme bei der tatverantwortlichen Person
• Besprechen der Tatfolgen, Bedürfnisse zu Wiedergutmachung klären
• Vorbereitung auf das Ausgleichsgespräch
2.) Gemeinsames Ausgleichsgespräch zwischen geschädigter und beschuldigter Person mit Unterstützung durch Vermittlungsperson
• Besprechung der Tat und deren Folgen
• Klärung des Konflikts
• Übernahme der Verantwortung und sich entschuldigen
• Je nach Fall und Wunsch eine weitere Wiedergutmachung vereinbaren und leisten
Das können beispielsweise sein:
Schadensersatz/Schmerzensgeld
Arbeitsleistungen für die geschädigte Person
Geschenk
gemeinsame Aktivität etc.
• Eine von beiden Seiten akzeptierte Vereinbarung treffen
Abschluss
Nach Beendigung aller Gespräche des Täter-Opfer-Ausgleichs und erfolgter Wiedergutmachungsleistung, werden die zuweisenden Stellen durch einen Bericht über den Verlauf und das Ergebnis informiert. Dies sind in der Regel die Staatsanwaltschaft und die Jugendhilfe im Strafverfahren.
Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich Einzelgespräche mit Beschuldigten und /oder Geschädigten stattgefunden haben und es zu keinem Ausgleichsgespräch kam.
Eine Rückgabe der Weisung an die zuweisende Stelle findet statt, wenn die beschuldigte Seite zu keiner Verantwortungsübernahme und/oder Mitarbeit bereit ist.
Die Entscheidung über eine mögliche Einstellung des Verfahrens obliegt der zuweisenden Stelle.
Ein gelungener Täter-Opfer-Ausgleich kann helfen, gegenseitige Vorurteile, eigene Ängste und Schuldgefühle abzubauen. Dadurch wird die Verarbeitung der Tat für Geschädigte und Beschuldigte erleichtert.