Die Arbeit der Jugendberatung
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Das sind unsere Angebote
Soziale Gruppenarbeit/Erziehungsbeistandschaft
Dieses Angebot hilft jungen Menschen von 13 bis 21 Jahren. Auch die Eltern können mit uns sprechen. Die Hilfe ist freiwillig und man muss zum Jugendamt gehen, damit man sie bekommen kann. Das Angebot kostet nichts.
Jeder junge Mensch bekommt bei uns eine feste Person, mit der man wichtige Sachen besprechen oder etwas zusammen machen kann. Außerdem können die Jugendlichen an Gruppen mit anderen Jugendlichen teilnehmen. Meistens gibt es 2 Termine in der Woche. Ein Termin dauert 1,5 Stunden.
Wir entscheiden zusammen, welche Ziele wichtig sind. Wir sind respektvoll und freundlich.
Dabei können wir helfen:
• die Persönlichkeit stärken
• gut mit sich und anderen sein
• weniger Streit
• Gesundheit
• Schule und Beruf
• selbstständiger werden
• ein Hobby finden
• den Eltern Ideen geben
So arbeiten wir
Wir haben eigene Räume, wo die Termine sind und wo man vieles tun kann: miteinander sprechen, etwas spielen oder basteln, kochen, Sport oder auch Spazierengehen. Wir sind studierte Fachkräfte und können auch mit Anderen zusammenarbeiten, wie Schule, Berufsberatung, Ärzte.
Wie bekomme ich die Hilfe?
Man muss zuerst zum Jugendamt. Dort wird besprochen, ob diese Hilfe passend ist. Danach kommen Sie zu uns, können alles anschauen und Fragen stellen. Wenn das Jugendamt ja sagt und die wichtigen Papiere unterschrieben sind, können wir mit der Hilfe anfangen.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Kompetenztraining
Wer zwischen 14 und 21 Jahre alt ist und eine Straftat gemacht hat, kann vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein Kompetenztraining bekommen. Das Kompetenztraining soll den Jugendlichen im Leben helfen.
Das Kompetenztraining dauert meistens 3, 6 oder 12 Monate.
Man kann auch freiwillig teilnehmen, wenn die Jugendhilfe im Strafverfahren ja sagt.
Das Kompetenztraining findet in den Räumen der Jugendberatung in Schwäbisch Hall oder Crailsheim statt.
Ziele des Kompetenztrainings
Menschen machen weniger Straftaten, wenn sie:
• weniger Probleme und Sorgen haben,
• ihre Ziele erreichen,
• Erfolg haben,
• sich wohlfühlen
Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene dabei, das zu schaffen. Das geht aber nur wenn man im Kompetenztraining gut zusammenarbeitet und mitmacht.
Einzeltermine
Im Kompetenztraining hat man eine feste Person, mit der man über alles sprechen kann, was wichtig im Leben ist. Diese Person hat Schweigepflicht und darf nicht weitererzählen, was man miteinander gesprochen hat. Einmal in der Woche gibt es einen Termin von 1 Stunde. Wir arbeiten zusammen an den Zielen der Jugendlichen. Wir können auch etwas zusammen machen, zum Beispiel etwas spielen oder spazieren gehen oder mit zu einem wichtigen Termin gehen.
Wir sprechen auch über die Straftat und warum das passiert ist und was man machen kann, damit es nicht wieder passiert.
Gruppenkurs
Die Jugendlichen sollen auch bei einer Gruppe mit 3 bis 6 anderen mitmachen
Wie lange dauert die Gruppe?
• mindestens 6 Gruppenabende und
• mindestens einen ganzen Tag, oft am Wochenende
Während dieser Gruppen-Zeit finden normal keine Einzeltermine statt.
Mögliche Themen
• Hilfe bei Problemen im Alltag
• Pläne für die Zukunft
• gut mit dem eigenen Leben umgehen
• gut mit anderen umgehen
• Freundschaften und Beziehungen
• besser miteinander sprechen
• über die Straftat nachdenken
• was ist mir wichtig?
• Persönliche Entwicklung
• selbstständiger werden
• Schule, Ausbildung und Beruf
• Umgang mit Gewalt
• und weitere Themen
Termine einhalten
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass man ein Kompetenztraining machen muss. Deshalb ist es sehr wichtig, immer zu den Terminen zu kommen, damit es keine Probleme gibt.
Eltern und Sorgeberechtigte
Wenn die Jugendlichen noch nicht 18 Jahre alt sind, muss am Anfang ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person mitkommen. Dabei werden wichtige Papiere unterschrieben und wir lernen uns kennen. Wir können auch Gespräche mit den Eltern machen, wenn es hilft.
Weitere Informationen
Alle wichtigen Informationen bekommen Sie im ersten Termin. Man kann die Jugendberatung immer auch anschauen und kennenlernen und uns anrufen oder eine E-Mail schicken.
Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Angebot für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die eine Straftat gemacht haben. Und auch für die Opfer der Straftat.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich können der/die Täter *in und das Opfer der Straftat ohne Gericht eine Lösung finden. Eine Mitarbeiterin von der Jugendberatung hilft dabei.
Es geht darum, Entschuldigung zu sagen, Verantwortung zu übernehmen, es wieder gut zu machen oder auch einen passierten Schaden wiedergutzumachen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird oft von der Staatsanwaltschaft oder der Jugendhilfe im Strafverfahren vorgeschlagen.
Alle können frei entscheiden, ob sie mitmachen. Aber es lohnt sich: Es bietet viele Chancen für alle!
Ziele und Chancen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
Beim Täter-Opfer-Ausgleich arbeiten der Täter oder die Täterin und das Opfer gemeinsam daran, die Tat und ihre Folgen fair zu klären.
Das Opfer kann dabei besser mitsprechen als bei einer Gerichtsverhandlung
Das Opfer kann:
• Fragen stellen,
• über Hintergründe reden,
• Ärger oder Ängste äußern,
• und eine passende Lösung für den Schaden vorschlagen
Der Täter oder die Täterin kann:
• Verantwortung übernehmen
• sagen, wie es zu der Tat kam
• versuchen, den Schaden wieder gut zu machen
• aktiv bei einer Lösung mitmachen
• das kann sogar dazu führen, dass die Strafe weniger wird.
Voraussetzungen
Damit ein Täter-Opfer-Ausgleich funktioniert, muss der Täter oder die Täterin
1. ehrlich sein und die Tat zugeben
2. bereit sein, über alles nochmal zu sprechen und nachzudenken
3. an einer Lösung arbeiten
Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?
Die Mitarbeiterin der Jugendberatung lädt Täter und Opfer ein.
1. Vorbereitung: Getrennte Gespräche
Zuerst gibt es einzelne Gespräche. Zuerst mit dem Täter und danach mit dem Opfer.
Wenn die Jugendlichen unter 18 Jahre alt sind, ist jemand von den Eltern dabei.
In den Gesprächen wird erklärt, wie eine Lösung funktioniert, und geklärt:
• Ob der Täter/die Täterin die Verantwortung übernimmt,
• Welche Folgen die Tat hatte,
• Was das Opfer braucht, damit es wieder gut ist,
• Wie man sich auf das gemeinsame Gespräch vorbereitet.
2. Gemeinsames Gespräch
Danach treffen sich Täter*in und Opfer zusammen mit der Mitarbeiterin der Jugendberatung. Das Gespräch findet normalerweise dann ohne die Eltern/Erwachsenen und nur mit der Mitarbeiterin statt.
Sie reden über:
• Was passiert ist und wie es dazu kam,
• Wie beide damit umgehen,
• Wie sich der Täter entschuldigen kann,
• Wie der Schaden wiedergutgemacht werden kann.
Mögliche Wiedergutmachungen als Beispiel:
• etwas für das Opfer arbeiten,
• ein Geschenk machen,
• Geld für den Schaden oder das Leid,
• etwas zusammen machen
Am Ende wird eine Vereinbarung getroffen, mit der beide einverstanden sind.
3. Abschluss
Nach allen Gesprächen wird ein Bericht an die Staatsanwaltschaft und die Jugendhilfe im Strafverfahren geschickt. In dem Bericht wird auch geschrieben, welche Wiedergutmachung stattgefunden hat.
Das passiert auch, wenn es nur Einzelgespräche gab und kein gemeinsames Gespräch war. Falls der Täter/die Täterin keine Verantwortung übernehmen will, geben wir die Sache zurück an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann, wie es weitergeht.
Was bringt ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Ein guter Ausgleich hilft allen:
• Schlechte Gefühle können besser werden
• man kann wieder entspannter sein
• Der Täter/die Täterin kann zeigen, dass er oder sie es ernst meint.
Pädagogische Begleitung zur Stärkung der sozialen Kompetenz
Gemeinsam Ziele erreichen
Unser Angebot „Pädagogische Begleitung zur Stärkung der sozialen Kompetenz“ ist für junge Erwachsene zwischen 21 und 27 Jahren, die für sich im Leben Veränderungen erreichen wollen. Zusammen schauen wir, wie es ihnen geht und was sie erreichen wollen. Wir helfen dabei.
Dabei können wir helfen
Gemeinsam arbeiten wir an Dingen, die wichtig sind, zum Beispiel:
• Ideen für die Zukunft finden
• Dinge üben, die wichtig im Leben sind
• helfen bei der Suche nach einer Arbeit oder einer Ausbildung
• glücklicher sein
• sich mit anderen besser verstehen
• den Alltag besser hinbekommen
• Probleme lösen
• Sich um die Gesundheit kümmern
• Hilfe suchen bei anderen Stellen (z. B. Therapie, Beratung, Klinik)
So geht die Hilfe
In gemeinsamen Gesprächen lernen wir uns kennen und schauen, was wir machen können, damit es im Leben besser läuft. Wir machen die Termine so, dass es für die jungen Menschen gut passt. Die Termine finden in der Jugendberatung in Schwäbisch Hall oder in Crailsheim statt. Wir können aber auch nach Hause kommen oder mit den jungen Menschen mitgehen, wenn es Termine wo anders gibt, zum Beispiel bei Arzt oder beim Jobcenter.
Wenn wir einen freien Platz haben, können wir schnell anfangen mit der Hilfe. Die Hilfe dauert normalerweise 12 Monate und kann manchmal auch verlängert werden. Jede Woche sind 2 Termine. Ein Termin dauert 1,5 Stunden. Was wir in den Terminen machen, entscheiden wir zusammen. Wir hören zu und sind respektvoll.
Der Weg beginnt jetzt
Viele Menschen möchten, dass sich etwas im Leben verbessern soll. Irgendwann muss man auch damit anfangen. Es ist sehr gut, wenn man dabei Hilfe bekommt. Dafür ist die Jugendberatung da!
Wenn Sie mehr über die „Pädagogische Begleitung“ wissen wollen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.